Streit um Sonderurlaub für Staatssekretäre: Freie Wähler scheitern mit Strafanzeige in Rheinland-Pfalz

Diethelm Weiß
Diethelm Weiß
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Ein Schwarz-Weiß-Bericht mit dem Titel "Der Schatzmeister des Repräsentantenhauses an den Kongress, in Bezug auf eine Bestimmung zur Unterstützung des öffentlichen Kredits der Vereinigten Staaten" mit Text, der die Einzelheiten des Berichts beschreibt.Diethelm Weiß

Keine Untersuchung der langen Abwesenheit von Staatssekretären in Mainz - Streit um Sonderurlaub für Staatssekretäre: Freie Wähler scheitern mit Strafanzeige in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz entbrannte ein politischer Streit um die langfristige Sonderfreistellung von Staatssekretären. Der Bund der Freien Wähler erstattete Strafanzeige wegen angeblichen Betrugs durch Regierungsmitglieder. Die Staatsanwaltschaft entschied jedoch, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Auslöser der Kontroverse war ein Bericht des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2022, der Bedenken an der Genehmigungspraxis dieser Freistellungen äußerte. Trotz der Vorwürfe fanden die Behörden keine Hinweise auf strafbare Handlungen.

Der Streit begann, als der Rechnungshof Unregelmäßigkeiten bei der Bewilligung von Sonderurlaub für politische Amtsträger aufdeckte. Nach den Landesvorschriften können diese Beamten auf unbestimmte Zeit – ohne festgelegte Höchstdauer – beurlaubt werden, um anderweitig im öffentlichen Interesse tätig zu sein. Eine finanzielle Ausgleichszahlung stellt sicher, dass sie während dieser Zeit keine Nachteile erleiden.

Der Bund der Freien Wähler reagierte mit einer Strafanzeige und argumentierte, die Praxis stelle Betrug dar. Zudem ließ die Vereinigung ein unabhängiges Rechtsgutachten erstellen, das zu dem Schluss kam, dass die langfristigen Freistellungen rechtswidrig seien. Trotz dieser Vorwürfe prüfte die Staatsanwaltschaft Mainz den Fall und sah keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten.

Die Ermittler fanden keine Pflichtverletzung oder Vertrauensmissbrauch bei der Gewährung des Sonderurlaubs und stellten das Verfahren ein. Die Freien Wähler kündigten jedoch an, gegen diese Entscheidung vorzugehen und verweisen auf weiterhin bestehende rechtliche Bedenken sowie anhaltende Kritik an der Praxis.

Da die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnimmt, bleibt die Anzeige der Freien Wähler vorerst unerledigt. Die Gruppe will weitere rechtliche Schritte einleiten und argumentiert, dass die Freistellungsregelung rechtlich fragwürdig bleibe. Unterdessen bleiben die Landesvorschriften – die politische Amtsträgern unbegrenzten Sonderurlaub ermöglichen – unverändert.

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