AfD scheitert vorerst am Zugang zum Antisemitismus-Untersuchungsausschuss in Berlin

Diethelm Weiß
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Eine Gruppe von Menschen auf dem Dach eines Gebäudes, die eine Fahne halten, mit einem Baum links und Glasfenstern im Hintergrund, wahrscheinlich protestieren sie für die deutsche Regierung.Diethelm Weiß

AfD-Notruf: Sitz im Untersuchungsausschuss zur Mittelvergabe abgelehnt - AfD scheitert vorerst am Zugang zum Antisemitismus-Untersuchungsausschuss in Berlin

Berlins Verfassungsgericht blockiert AfD-Zugang zu Untersuchungsausschuss über Antisemitismus-Förderung – vorerst

Das Berliner Verfassungsgericht hat der rechtspopulistischen AfD vorläufig untersagt, einem Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Mitteln gegen Antisemitismus beizutreten. Der Beschluss folgt auf einen Eilantrag der Partei, nachdem ihre vorgeschlagenen Mitglieder wiederholt von der Berliner Volksbank abgelehnt worden waren. Abgeordnete hatten sich geweigert, die AfD-Kandidaten für das Gremium zu bestätigen, das umstrittene Projektzuschüsse in der Hauptstadt prüft.

Das Gericht urteilte, dass die Ablehnung der AfD-Bewerber durch das Parlament nicht gegen die Berliner Verfassung verstoße. Es stellte fest, dass das Recht auf formale Chancengleichheit einer Fraktion nicht die Wahl eines bestimmten Kandidaten garantiere. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass die mehrfache Ablehnung derselben Personen keinen Verfassungsverstoß darstelle.

Nach dem Berliner System werden Ausschussmitglieder von den Abgeordneten gewählt, was deren freies Mandat widerspiegelt, wie es in der Verfassung verankert ist. Zwar räumte das Gericht ein, dass Untersuchungsausschüsse grundsätzlich die Zusammensetzung des Parlaments abbilden sollten, betonte jedoch, dass dieses Prinzip mit anderen verfassungsrechtlichen Schutzbestimmungen kollidieren könne.

Streitpunkt ist die Verteilung von Fördergeldern für Antisemitismus-Projekte in Berlin. Bisher liegen jedoch keine Details über die bisherige oder aktuelle politische Zusammensetzung des Ausschusses vor.

Die AfD bleibt vorerst von den Beratungen ausgeschlossen, auch wenn das Urteil künftige Klagen nicht ausschließt. Die Entscheidung bestätigt, dass Abgeordnete auch bei Forderungen nach proportionaler Repräsentation Spielraum bei der Besetzung von Gremien behalten. Die Untersuchungen zur Antisemitismus-Förderung werden vorerst ohne Beteiligung der AfD fortgeführt.

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