Gerichtsstreit um Flugverspätung: Müssen Passagiere 400 Euro Entschädigung erhalten?

Conrad Pechel
Conrad Pechel
2 Min.
Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Pfosten, die mit Bändern geschmückt sind, Texttafeln, Wandbildschirmen und Deckenleuchten, während sie auf ihren Flug warten.Conrad Pechel

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - Gerichtsstreit um Flugverspätung: Müssen Passagiere 400 Euro Entschädigung erhalten?

Zwei Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna im Juli 2022 mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist. Die bulgarische Fluggesellschaft European Air Charter hatte damals beschlossen, auf Reisende zu warten, die in langen Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn festsaßen. Diese Entscheidung brachte den gesamten Tagesplan durcheinander und führte nun zu einem Rechtsstreit, der derzeit vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wird.

Der Vorfall begann am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der hohen Passagierzahl überfordert war. In der Folge mussten viele Reisende ungewöhnlich lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie zu ihren Abfluggates gelangten. Statt pünktlich zu starten, entschied sich European Air Charter, den Düsseldorf-Varna-Flug für diejenigen zu halten, die noch in den Sicherheitskontrollen standen.

Diese Entscheidung führte dazu, dass die Maschine mit mehr als fünf Stunden Verspätung abhob. Die Domino-Wirkung zwang die Airline, alle nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuorganisieren, was weitere Verzögerungen nach sich zog.

Die betroffenen Passagiere zogen vor Gericht und argumentieren, dass nicht die Sicherheitskontrollen, sondern die Entscheidung der Fluggesellschaft die direkte Ursache für ihre beeinträchtigte Reise gewesen sei. Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn Verspätungen auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Als Beispiele für solche Umstände gelten etwa Vulkanaschewolken oder Vogelkollisionen – nicht jedoch technische Mängel oder Sicherheitskontrollen.

Das Landgericht Düsseldorf muss nun prüfen, ob European Air Charter eigenverantwortlich handelte, als sie auf die verspäteten Passagiere wartete. Falls ja, müsste die Airline nach der EU-Verordnung 261/2004 Entschädigungen zahlen. Ein Urteil im Fall T-656/24 stützt die Position der Kläger und stellt klar, dass freiwillige Wartezeiten auf einboardende Passagiere nicht als unvermeidbare Störungen gelten.

Die endgültige Entscheidung des Gerichts hängt davon ab, ob das Handeln der Airline tatsächlich eigenverantwortlich und vermeidbar war. Sollte das Urteil zugunsten der Passagiere ausfallen, muss European Air Charter die Entschädigung für die Verspätung leisten. Der Fall unterstreicht, dass Fluggesellschaften für ihre eigenen Planungsentscheidungen verantwortlich sind – selbst wenn externe Faktoren wie Sicherheitskontrollen eine Rolle spielen.

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