Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – aber nicht ohne Sanktionen
Hans-Jürgen ZirmeRechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – aber nicht ohne Sanktionen
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zum Schwarzfahren. Seiner Ansicht nach belastet das aktuelle System die Justiz unnötig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Strafen zu reformieren, dabei aber bestimmte strafrechtliche Sanktionen beizubehalten.
Frister kritisiert die geltende Gesetzgebung scharf: Sie verstoße gegen den Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle. Bagatellfälle – etwa das Fahren ohne Ticket, ohne jedoch Schranken zu überwinden – dürften nicht als Straftat gewertet werden. Stattdessen handele es sich um zivilrechtliche Vertragsverletzungen, so der Experte.
Laut Frister geht jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurück. 2024 entfiel im Fernverkehr jeder achte gemeldete Fall darauf. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch sollten schwere Verstöße – wie gewaltsames Entziehen von Kontrollen – weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.
Gleichzeitig wies Frister den Vorschlag zurück, Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Er warnte, dass auch in diesem Fall Zwangshaft zu Freiheitsentzug führen könne – und die Reform damit wirkungslos bliebe. Seine geplanten Änderungen sollen die Gerichte entlasten, ohne dass wirklich verwerfliches Verhalten straffrei bleibt.
Die Empfehlungen des Rechtsexperten zielen auf einen Ausgleich zwischen Gerechtigkeit und Effizienz. Würden die Reformen umgesetzt, wären strafrechtliche Konsequenzen auf schwere Fälle von Schwarzfahren beschränkt. Die Justiz könnte ihre Ressourcen dann auf gravierendere Delikte konzentrieren.






