Mainz verteidigt umstrittene Tempolimit-Entscheidung gegen Grünen-Kritik
Hans-Jürgen ZirmeMainz verteidigt umstrittene Tempolimit-Entscheidung gegen Grünen-Kritik
Die Mainzer Stadtverwaltung hat sich gegen Kritik der Grünen an einer Tempolimit-Entscheidung entlang der Rheinachse zur Wehr gesetzt. Beamte betonten, dass die ursprüngliche Beschränkung auf der Straßenverkehrsordnung basiere und nicht auf dem Lärmaktionsplan der Stadt. Die Grünen hatten zuvor die Begründung des Rechtsausschusses in diesem Fall infrage gestellt.
Der Streit begann, als die Grünen die Auslegung der „Vision Zero“-Strategie durch den Ausschuss anfochten. Zudem fragten sie, warum die Entscheidung die im Lärmaktionsplan festgelegten Lärmgrenzwerte zu ignorieren scheine. Die Verwaltung reagierte überrascht und bezeichnete die Vorwürfe als unbegründet.
Der Rechtsausschuss handelt unabhängig und richtet sich nach dem Gesetz, nicht nach Weisungen des Stadtrats oder des Oberbürgermeisters. Seine Beschlüsse werden von einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern gefasst, die jeweils gleichberechtigt abstimmen. Die Verwaltung betonte, dass eine Äußerung des Vorsitzenden zu „Vision Zero“ in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Entscheidung stehe.
Mittlerweile wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. Der Fall wird nun von Richtern geprüft, nachdem die Grünen gegen einen der Ausschussbeschlüsse Widerspruch eingelegt hatten.
Die Stadtverwaltung verteidigte die Unabhängigkeit des Ausschusses und wies die Vorwürfe der Grünen zurück. Die Tempolimit-Entscheidung bleibt weiterhin rechtlich umstritten. Ein Gerichtsurteil wird über die nächsten Schritte in diesem Streit entscheiden.






