17 March 2026, 06:14

Koblenz führt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen ein – was jetzt gilt

Steuerbescheinigung für Inhaber von Stammaktien ausgestellt von Landore Siemens Steel Company Limited, ein Papierdokument mit gedrucktem Text einschließlich des Namens und der Adressdetails des Unternehmens.

Koblenz führt Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen ein – was jetzt gilt

Unternehmen in Koblenz müssen künftig neue Auflagen für die legale Geschäftstätigkeit erfüllen. Wer einen gewerblichen Betrieb führt, benötigt ab sofort eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt. Das Dokument bestätigt, dass keine rückständigen Steuern, Grundabgaben oder gewerbliche Verbindlichkeiten vorliegen.

Die Bescheinigung ist für verschiedene Genehmigungen verpflichtend – darunter Gaststättenerlaubnisse, Taxikonzessionen und Immobilienmaklerlizenzen. Ohne sie können Unternehmen keine Betriebserlaubnis erhalten.

Antragsteller haben mehrere Möglichkeiten, das Dokument zu beantragen. Am schnellsten geht es online über die städtische Website unter https://koblenz.de/steuersachen. Dafür müssen persönliche Angaben ausgefüllt, eine Kopie des Personalausweises hochgeladen und eine Gebühr von 10 Euro im Voraus gezahlt werden. Wer es vorzieht, kann den Antrag auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Stadtkassenamt stellen.

Ausgestellt wird die Bescheinigung von den Koblenzer Kommunalbehörden. Sie ist unabhängig vom Finanzamt und deckt ausschließlich lokale Verpflichtungen ab. Wie viele Unternehmen die Bescheinigung 2023 beantragt haben, wurde nicht bekannt gegeben.

Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass alle gewerblichen Betriebe in Koblenz ihre finanziellen Pflichten erfüllen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Unternehmen müssen den zusätzlichen Schritt der Bescheinigungsbeantragung nun in ihre Genehmigungsplanung einbeziehen. Die Stadt hat den Prozess mit Online- und Offline-Optionen vereinfacht, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Quelle