22 April 2026, 20:15

Verleumdungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch der Fall hinterlässt Spuren

Schwarze und weiße Titelseite einer deutschen Zeitung vom 13. November 1939, betitelt "Weitpreubliche Zeitung", mit einem Gruppenbild von Menschen in traditioneller deutscher Tracht in einer feierlichen Atmosphäre.

Verleumdungsverfahren gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – doch der Fall hinterlässt Spuren

Ermittlungen gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen Verdachts der Verleumdung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ein Verfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wegen angeblicher Verleumdung eingestellt. Im Mittelpunkt stand seine Kritik an Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, die Müller auf Twitter geäußert hatte. Obwohl er nun keine rechtlichen Konsequenzen fürchten muss, belastete der Prozess ihn emotional stark.

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Um die Anwaltskosten zu decken, startete eine Notfall-Spendenaktion, die dank breiter Unterstützung 15.000 Euro einbrachte.

Auslöser des Streits war ein Vorwurf aus dem März Müller erhielt Mitte März einen offiziellen Bescheid, in dem ihm "angeblich rassistische Äußerungen" in Tweets über Dipama vorgeworfen wurden. Er hatte darin infrage gestellt, ob Dipama noch als Flüchtling gelten könne, wenn er plane, 2025 nach Burkina Faso zurückzukehren, um dort ein Mausoleum einzuweihen. Dipama war 2002 als Gegner des damaligen Präsidenten Blaise Compaoré aus München geflohen, äußerte später jedoch Unterstützung für den aktuellen Machthaber Ibrahim Traoré.

Zudem verwies Müller auf ein Instagram-Posting der Gruppe Afrokratie, das weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnete, bevor die Formulierung geändert wurde. Der Blogger betonte, seine Aussagen seien sachlich korrekt gewesen – dennoch sah er sich mit einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit konfrontiert.

Einstellung des Verfahrens – aber Kritik am System Die Einstellung der Ermittlungen kam für Müller als Erleichterung, doch er kritisierte die strukturelle Ungerechtigkeit: Beschuldigte trügen oft hohe Kosten, um sich gegen unbegründete Verleumdungsklagen zu verteidigen. Die Erfahrung habe ihn tief erschüttert und sogar an seiner journalistischen Arbeit zweifeln lassen. Die 15.000 Euro aus Spenden deckten zwar seine Auslagen, doch Müller warnte, dass allein die finanzielle Belastung viele davon abhalten könnte, öffentlich Kritik zu üben.

Zur Einstellung der Anklage äußerte er sich erleichtert, wiederholte jedoch seine Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Risiken für Journalisten, die über Personen des öffentlichen Lebens berichten. Seine Tweets seien sachlich richtig gewesen – der Fall hätte seiner Meinung nach nie so weit eskalieren dürfen.

Freispruch – aber ein Warnsignal für investigative Stimmen Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft entfallen für Müller mögliche Strafen wegen seiner Berichterstattung über Dipama. Der Fall wirft jedoch ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen Journalisten und Blogger stehen, wenn sie sich gegen Verleumdungsvorwürfe zur Wehr setzen müssen. Dank der Spenden kann Müller seine Arbeit nun ohne drohende Strafverfolgung fortsetzen.

Quelle