Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Diethelm WeißSachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 haben 976 Menschen in Sachsen-Anhalt ihren Geschlechtseintrag auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren für die Einwohner:innen deutlich.
Die Mehrheit der Anträge stammt von Erwachsenen – etwa 40 der 976 Fälle betreffen Minderjährige. Bei den unterjährigen Antragstellern überwiegen Transitionen von weiblich zu männlich. Nur vier Personen haben nach einer ersten Änderung ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal korrigiert, wie Behörden mitteilen.
Der Fachverband der Standesämter zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung der Neuregelung, die bisher weitgehend reibungslos verlaufe. Bisher wurde lediglich ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet.
Bereits jetzt gibt es Diskussionen über mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag erneut ändern dürfen.
Fast tausend Menschen haben dank des Selbstbestimmungsgesetzes innerhalb eines Jahres ihren Geschlechtseintrag angepasst. Bei minimalen Missbrauchsvorwürfen und überwiegend erwachsenen Antragstellern scheint das Gesetz wie vorgesehen zu funktionieren. Weitere Anpassungen könnten auf Basis laufender Prüfungen folgen.






