24 March 2026, 06:16

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Strengere Regeln für Energieeffizienz ab 2026

Weißer fetter Text auf grünem Hintergrund mit der Aufschrift "netto-null-Emissionen bis 2050."

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Strengere Regeln für Energieeffizienz ab 2026

Deutschland reformiert seine Gebäudenergievorschriften mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige GEG-Rahmenwerk ablöst. Die Neuregelung orientiert sich an strengeren EU-Standards und führt ein klareres Bewertungssystem für Energieeffizienz ein. Immobilieneigentümer und Mieter müssen sich bald auf aktualisierte Regeln zu Zertifikaten, Bewertungen und Strafen bei Nichteinhaltung einstellen.

Die sichtbarste Änderung ist der Wechsel von der alten Skala mit Effizienzklassen von A+ bis H zu einer vereinfachten, EU-weit einheitlichen Einstufung von A bis G. Nach dem neuen System erhalten nur Gebäude mit Null-Emissionen, die strenge Kriterien erfüllen – etwa einen maximalen Primärenergiebedarf von 35 kWh/m² pro Jahr und einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien –, die höchste Klasse A. Damit ersetzt die Reform die bisherige Kategorie A+ durch deutlich anspruchsvollere Maßstäbe.

Die Novelle erweitert zudem die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Vermieter müssen diesen künftig nicht nur bei Neuvermietungen, sondern auch bei Vertragsverlängerungen oder größeren Sanierungen vorlegen. Ältere Zertifikate, die noch nach dem GEG ausgestellt wurden, könnten an Gültigkeit verlieren, sobald die neue A-bis-G-Skala 2026 in Kraft tritt.

Gebäude mit den schlechtesten 15 Prozent der Energieeffizienz werden automatisch in die Klasse G eingestuft und könnten mit einem "Braunen Abschlag" auf dem Marktwert rechnen. Umgekehrt könnten Spitzenimmobilien eine Wertsteigerung erfahren. Die Einstufungen können sich zudem im Laufe der Zeit verschieben, falls sich nationale Durchschnittswerte oder Schwellenwerte ändern.

Mit den Neuerungen geht auch eine strengere Kontrolle einher. Wer die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes nicht korrekt angibt, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Regeln spiegeln die übergeordneten EU-Ziele wider, darunter emissionsfreie öffentliche Neubauten ab 2028 und klimaneutrale Neubauten in der gesamten EU bis 2030.

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Das neue GMG wird die Art und Weise verändern, wie Gebäude in Deutschland bewertet, eingestuft und modernisiert werden. Ab Mai 2026 gelten strengere Effizienzklassen, erweiterte Offenlegungspflichten und finanzielle Sanktionen. Die Reform soll den Übergang zu klimafreundlichem Wohnraum beschleunigen und die langfristigen Klimaziele der EU unterstützen.

Quelle