Neue Arbeitsschutzregeln: Wie Unternehmen Hitzestress bei Außenarbeitern verhindern müssen
Diethelm WeißNeue Arbeitsschutzregeln: Wie Unternehmen Hitzestress bei Außenarbeitern verhindern müssen
Neue Arbeitsschutzregeln verändern den Umgang mit Hitzebelastung für Außenbeschäftigte
Die überarbeiteten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A5.1) legen nun fest, wie Arbeitgeber Hitzestress bei Beschäftigten im Freien preventiv begegnen müssen. Bei der Bewertung sicherer Arbeitsbedingungen werden künftig nicht nur die Temperatur, sondern auch Luftfeuchtigkeit, Windverhältnisse und die körperliche Belastung durch die Tätigkeit berücksichtigt. Zudem müssen Unternehmen prüfen, inwieweit die Gestaltung von Arbeitskleidung helfen kann, die Hitzebelastung zu verringern – denn rein technische oder organisatorische Maßnahmen reichen oft nicht aus.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird in Kürze Referenzwerte für hitzebedingte Belastungen durch Textilien ermitteln. Die Ergebnisse sollen Arbeitgebern als Entscheidungshilfe dienen, um geeignete Materialien und Designs für Schutzkleidung auszuwählen. Bevorzugt werden leichte Stoffe mit geringer Wärmespeicherung und hoher Atmungsaktivität, die Feuchtigkeit besser abtransportieren und für Kühlung sorgen.
Organisatorische Maßnahmen gegen Hitzerisiken Zusätzlich führt die Novelle betriebliche Anpassungen ein: Unternehmen können flexible Arbeitszeiten anbieten, Pausen verlängern oder kostenlos Trinkwasser bereitstellen. Besonders belastende Tätigkeiten lassen sich zudem in kühlere Bereiche oder Tageszeiten verlegen. Wo solche Schritte nicht umsetzbar sind, gewinnt die Arbeitskleidung noch mehr an Bedeutung.
Technische Lösungen und innovative Textilien Bewährte Maßnahmen wie Beschattung, Belüftung oder Wasserkühlsysteme bleiben wichtig. Doch wenn diese nicht realisierbar sind, rückt das Kleidungsdesign in den Fokus. Belüftungszonen, Netzeinsätze oder schnittbedingte Luftzirkulation helfen, Körperwärme abzugeben. Moderne Materialien – etwa 3D-Distanzgewebe, die kühlende Luftpolster einschließen, oder hydrophile Beschichtungen, die Schweiß aktiv ableiten – halten zunehmend Einzug in die Praxis.
Individueller Schutz bleibt unverzichtbar Arbeitnehmer sollten weiterhin Sonnencreme, Kopfbedeckungen und andere Schutzaccessoires nutzen. Arbeitgeber stehen jedoch vor der Herausforderung, Sicherheitsstandards mit thermischem Komfort in Einklang zu bringen – die Kleidung muss schützen, ohne selbst zur Überhitzung beizutragen.
Mehr Verantwortung für Arbeitgeber Die aktualisierten Vorschriften verlangen von Unternehmen, Hitzerisiken durch eine Kombination aus technischen, organisatorischen und kleidungsspezifischen Lösungen zu managen. Angesichts begrenzter Möglichkeiten, Arbeitsumgebungen aktiv zu kühlen, wird die richtige Arbeitskleidung zum entscheidenden Faktor für die Gesundheit der Beschäftigten. Die laufenden Forschungen der BAuA werden künftig dazu beitragen, Standards für hitzebeständige Textilien weiter zu präzisieren.






