19 April 2026, 20:12

Musterprozess entscheidet: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?

Alte deutsche Zeitung vom 29. September 1929 mit einer Titelseite, die "Sugenberg und die Defreiung" lautet und ein Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes in einem Anzug, einer Krawatte und einem Hut mit einem ernsten Gesichtsausdruck zeigt.

Musterprozess entscheidet: Kann der Rundfunkbeitrag von der Steuer abgesetzt werden?

Der Bund der Steuerzahler stellt sich gegen die Weigerung des Finanzamts, den Rundfunkbeitrag (GEZ) als abzugsfähige Ausgabe anzuerkennen. Ein Musterverfahren ist nun vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern gelandet. Das Urteil könnte entscheiden, ob Millionen Haushalte die Gebühr künftig in ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Ein Steuerzahler hatte versucht, rund 220 Euro für den Rundfunkbeitrag 2024 als Werbungskosten abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Verband einschritt. Die Argumentation: Die Gebühr müsse entweder als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent läge die Rückerstattung bei etwa 44 Euro pro Jahr, bei 30 Prozent bei rund 66 Euro. Im Höchststeuersatz könnte die Erstattung fast 93 Euro jährlich betragen.

Der Verband unterstützt nun eine Musterklage, um die Rechtslage zu klären. Fällt das Urteil zugunsten der Steuerzahler aus, hätte dies bundesweite Wirkung – und beträfe jeden Haushalt, der den Rundfunkbeitrag entrichtet.

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Ein erfolgreiches Urteil würde es Steuerzahlern ermöglichen, ihre jährlichen Kosten durch den Abzug des Rundfunkbeitrags zu senken. Die genaue Ersparnis hinge vom persönlichen Steuersatz ab. Die Entscheidung des Gerichts dürfte Präzedenzcharakter für künftige Ansprüche in ganz Deutschland haben.

Quelle