15 April 2026, 20:12

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Überschrift "Reduzierung von Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Verwaltung" mit Text und Logo

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK-Gesundheit passt Abrechnungsregeln für Apotheken an – neue Vorgaben ab 1. Mai 2026

Die DAK-Gesundheit hat ihre Abrechnungsrichtlinien für Apotheken überarbeitet. Ab dem 1. Mai 2026 gelten verschärfte Anforderungen an die Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Details in elektronischen Kostenvoranschlägen und Rechnungen. Fehlerhafte Übermittlungen können künftig zu Rückweisungen oder Streitigkeiten führen.

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Kern der Neuerung: Apotheken müssen künftig Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Zudem ist zu jedem Preis der zutreffende Mehrwertsteuer-Hinweis zu ergänzen. Dies soll die automatisierte Abrechnung präziser gestalten.

Ausnahmen gelten, wenn vertraglich Bruttopreise festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. In diesen Fällen entfallen die standardmäßigen MwSt.-Angabepflichten.

Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen die neuen Regeln Konsequenzen nach sich ziehen. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Preis- oder MwSt.-Angaben zu abgelehnten Kostenerstattungen oder Abrechnungsstreit führen.

Ziel der Anpassungen ist eine Vereinheitlichung der Preis- und Steuerangaben durch Apotheken. Wer sich nicht daran hält, riskiert Verzögerungen oder finanzielle Auseinandersetzungen. Die Änderungen treten in weniger als zwei Jahren vollumfänglich in Kraft.

Quelle