DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Diethelm WeißDAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK-Gesundheit passt Abrechnungsregeln für Apotheken an – neue Vorgaben ab 1. Mai 2026
Die DAK-Gesundheit hat ihre Abrechnungsrichtlinien für Apotheken überarbeitet. Ab dem 1. Mai 2026 gelten verschärfte Anforderungen an die Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Details in elektronischen Kostenvoranschlägen und Rechnungen. Fehlerhafte Übermittlungen können künftig zu Rückweisungen oder Streitigkeiten führen.
Kern der Neuerung: Apotheken müssen künftig Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Zudem ist zu jedem Preis der zutreffende Mehrwertsteuer-Hinweis zu ergänzen. Dies soll die automatisierte Abrechnung präziser gestalten.
Ausnahmen gelten, wenn vertraglich Bruttopreise festgelegt sind oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. In diesen Fällen entfallen die standardmäßigen MwSt.-Angabepflichten.
Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen die neuen Regeln Konsequenzen nach sich ziehen. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Preis- oder MwSt.-Angaben zu abgelehnten Kostenerstattungen oder Abrechnungsstreit führen.
Ziel der Anpassungen ist eine Vereinheitlichung der Preis- und Steuerangaben durch Apotheken. Wer sich nicht daran hält, riskiert Verzögerungen oder finanzielle Auseinandersetzungen. Die Änderungen treten in weniger als zwei Jahren vollumfänglich in Kraft.






