Brandenburg muss Milliarden für verfassungswidrige Beamtengehälter nachzahlen
Francesco SchenkBrandenburg muss Milliarden für verfassungswidrige Beamtengehälter nachzahlen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Besoldung im öffentlichen Dienst Brandenburgs zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig niedrig war. Das Urteil zwingt das Land, tausenden Beschäftigten erhebliche Nachzahlungen zu leisten und künftige Gehaltsstrukturen zu reformieren.
Die Entscheidung betrifft zwar alle 16 Bundesländer sowie den Bund, doch Brandenburg steht vor besonders hohen finanziellen Belastungen. Die jährlichen Kosten werden auf 300 bis 600 Millionen Euro geschätzt. Zudem könnte eine einmalige Zahlung von 400 bis 700 Millionen Euro nötig sein, um rückwirkende Forderungen abzugelten.
Um das Urteil umzusetzen, muss das Land ein neues Besoldungsgesetz für den öffentlichen Dienst einführen. Dieses wird rückwirkend die jüngsten Gehaltserhöhungen ab dem 1. April anwenden. Ziel ist es, Vergütungsregelungen zu schaffen, die verfassungskonform sind. Die Umsetzung soll mit den Haushalten 2027 und 2028 beginnen.
Finanzminister Daniel Keller (SPD) hat bereits Gespräche mit Gewerkschaften und Verbänden aufgenommen. Dabei geht es um die Frage, ob die Gehälter bereits in diesem Jahr als Reaktion auf das Urteil angepasst werden können.
Das Urteil löst erhebliche Nachzahlungen für unterbezahlte Beamtinnen und Beamte aus. Brandenburg muss nun die finanzielle Belastung mit der Notwendigkeit in Einklang bringen, jahrelange unzureichende Löhne zu korrigieren. Die Umsetzung wird sich über mehrere Haushalte erstrecken und spätestens 2027 beginnen.






