Zeitumstellung 2023: Was das neue Urteil für Arbeitnehmer bedeutet
Die Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit im Jahr 2023 wird sich auf die Arbeitszeiten vieler Beschäftigter in Deutschland auswirken. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts klärt, wie Arbeitgeber mit der zusätzlichen oder verlorenen Stunde während dieser Zeitumstellung umgehen dürfen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung von Verträgen und vorherigen Vereinbarungen für die Festlegung von Lohn und Arbeitsbedingungen.
In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 wurden die Uhren von 1:59 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt, wodurch eine Stunde "verloren" ging. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht einfach dazu verpflichten, diese fehlende Stunde nachzuarbeiten – es sei denn, es gibt eine entsprechende vorherige Absprache. Existiert keine spezielle Regelung, müssen Arbeitnehmer die Stunde in der Regel nicht ausgleichen.
Später im Jahr, in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, werden die Uhren wieder um eine Stunde zurückgestellt. Durch diese Umstellung kann es vorkommen, dass einige Beschäftigte eine zusätzliche Stunde arbeiten müssen – abhängig von ihrem Arbeitsvertrag. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, den Betrieb während dieser Zeit ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten. Daher dürfen sie von den Mitarbeitern verlangen, ihre reguläre Schicht wie geplant zu Ende zu arbeiten.
Auch bei diesen Anpassungen gelten die üblichen Überstundenregelungen. Ist keine vorherige Vereinbarung für die zusätzliche Stunde getroffen worden, dürfen Arbeitgeber sie nur dann anordnen, wenn sie sie auch bezahlen. Stundenlohnempfänger könnten ohne spezielle vertragliche Regelungen ein geringeres Gehalt erhalten, während Beschäftigte mit einem festen Monatsgehalt keine Veränderungen bei ihrem Einkommen spürbar werden.
Das Urteil bestätigt, dass die Vergütung von Überstunden von individuellen Verträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen abhängt. Arbeitgeber müssen sich bei der Gestaltung der Arbeitszeiten während der Zeitumstellung an diese Vorgaben halten.
Die Entscheidung schafft Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer während der Zeitumstellung 2023. Festangestellte mit Gehaltsbezügen müssen keine finanziellen Anpassungen befürchten, während Stundenlohnempfänger ihre Verträge prüfen sollten. Das Urteil stellt sicher, dass zusätzliche Arbeit während der Umstellung auf Winterzeit nur dann verlangt werden darf, wenn sie den bestehenden Lohnvereinbarungen entspricht.






