26 June 2026, 12:10

Rentenkommission will Renteneintrittsalter bis 2051 auf 68 Jahre erhöhen

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenkommission will Renteneintrittsalter bis 2051 auf 68 Jahre erhöhen

Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 68 Jahre bis 2051 anzuheben. Der Plan knüpft die Erhöhung an die steigende Lebenserwartung: Bis 2041 soll das Renteneintrittsalter bei 67,5 Jahren liegen. Die Reform zielt auf das aktuelle System ab, in dem alle Arbeitnehmer mit 67 Jahren in Rente gehen, sofern sie nach 1964 geboren wurden.

Die Kommission lehnte den Vorschlag ab, das Renteneintrittsalter an die Beitragsjahre zu koppeln – obwohl dies als gerechter gelten könnte. Stattdessen empfiehlt sie, die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Arbeitsjahren abzuschaffen. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentierte, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, nicht im selben Alter in Rente gehen sollten wie solche mit 45 Beitragsjahren.

Nach den neuen Regeln müsste jeder länger arbeiten, was die Unterschiede zwischen den Berufen vergrößert. Beschäftigte in körperlich anstrengenden Jobs könnten Schwierigkeiten haben, das höhere Renteneintrittsalter zu erreichen. Ein vorzeitiger Ruhestand käme für sie nur nach einer individuellen Gesundheitsprüfung infrage.

Die Bundesregierung plant, diese Empfehlungen zu übernehmen. Das würde längere Erwerbsbiografien bedeuten – besonders für Menschen ohne Hochschulabschluss. Akademiker, die oft mehr verdienen und länger leben, würden von höheren Renten über einen längeren Zeitraum profitieren.

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Demnach stiege das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre. Alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Tätigkeit, müssten länger im Berufsleben bleiben. Wer körperlich arbeitet, könnte zwar aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen, doch dies wäre an individuelle Prüfungen gebunden.

Quelle