Neue EU-Regel: Stornierungsbutton für Online-Verträge wird Pflicht
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Regeln für die Stornierung von Online-Verträgen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Stornierungsbutton“ für digitale Verträge anzeigen. Ziel der Vorschrift ist es, den Prozess für Verbraucher zu vereinfachen.
Die Anforderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, deren Umsetzung jedoch von den nationalen Gesetzen abhängt. In Deutschland ist die Regelung bereits in nationales Recht überführt worden – der Button ist hier für alle Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit verpflichtend. Andere EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorgabe zunächst in eigenes Recht umsetzen, bevor sie gilt.
Der Button muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss. Er darf nicht mehr Informationen abfragen, als für den Vertragsabschluss erforderlich waren. Nach dem Klick müssen Verbraucher eine sofortige Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten, etwa per E-Mail.
Der neue Button ändert nichts an der gesetzlichen Widerrufsfrist, die in der Regel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beträgt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Für deutsche Unternehmen tritt die Änderung am 19. Juni in Kraft. Sie sorgt für ein unkompliziertes Stornierungsverfahren bei Online-Verträgen. Verbraucher profitieren von klareren und leichter zugänglichen Widerrufsoptionen.






