23 April 2026, 22:14

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle stark eingeschränkt

Schwarz-weiß-Karte des Sanitären Bezirks von Chicago, die die städtischen Grenzen und Textdetails zeigt.

Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle stark eingeschränkt

Ab Ende April 2026 wird Lörrach strengere Regeln für die Prostitution einführen. Der Stadtrat stimmt über eine überarbeitete Verordnung ab, die das Straßenstrichverbot vorsieht und Bordelle auf nur noch zwei Gewerbegebiete beschränkt. Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen die Änderungen für mehr Klarheit sorgen und bestimmte Bereiche vor solchen Aktivitäten schützen.

Die aktualisierte Verordnung entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Sie verbietet Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbegebieten Lörrachs. Nur in zwei speziell festgelegten Industriezonen bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt.

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Straßenprostitution wird mit den neuen Regeln stadtweit untersagt. Dagegen bleiben Besuchsprostitution in Privatwohnungen zwar grundsätzlich gestattet, könnte jedoch bestimmten Auflagen unterliegen. Die Stadtverwaltung bestätigte zudem, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle vorlägen.

Die Verordnung regelt nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für prostituitive Zwecke. Nach der voraussichtlichen Verabschiedung am 28. April 2026 treten die Bestimmungen unmittelbar nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft.

Die überarbeitete Verordnung schafft einen klareren rechtlichen Rahmen für die Prostitution in Lörrach. Während Bordelle auf zwei Zonen beschränkt werden, ist Straßenprostitution künftig vollständig verboten. Die Maßnahmen gelten ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung im Staatsanzeiger.

Quelle