Komponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste für ernste Musik
Hans-Jürgen ZirmeKomponist Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmeverluste für ernste Musik
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Bei der Bundeskartellamt reichte er eine Beschwerde ein, in der er behauptet, die geplanten Reformen der Organisation gefährdeten die Zukunft der ernsten Musik und verstießen gegen Antidiskriminierungsgesetze.
Im Mittelpunkt von Ruzickas Klage steht die anstehende Abstimmung der GEMA über Das neue Kulturfördermodell, die für die Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 vorgesehen ist. Er argumentiert, die Reformen seien nicht ausreichend begründet und würden die Einnahmen von Komponisten dauerhaft schädigen. Laut seinen Angaben könnten die Änderungen die durchschnittlichen Jahreseinnahmen aus Tantiemen um bis zu 70 Prozent kürzen.
Der Komponist warnt zudem, dass sinkende Einkommen verhindern könnten, dass aufstrebende Komponisten Stimmrechte in der GEMA-Versammlung erlangen. Er wirft der Gesellschaft vor, den Marktzugang für ernste Musik zu blockieren – eine Position, die vom Deutschen Komponistenverband und internen GEMA-Daten gestützt wird.
Um die Abstimmung zu stoppen, treibt Ruzicka ein Missbrauchsverfahren und einstweilige rechtliche Maßnahmen voran. Die vorgeschlagenen Reformen bezeichnet er als irreversibel und als direkte Bedrohung für das Überleben der klassischen und zeitgenössischen Komposition.
Das Bundeskartellamt wird nun Ruzickas Beschwerde prüfen. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte dies die Reformpläne der GEMA verzögern oder ändern. Das Ergebnis könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Verwertungsgesellschaften künftig Tantiemen an Komponisten verteilen.






