Koblenz sichert sich trotz niedriger Grundsteuer-Hebesätze Millionenförderung für Stadtentwicklung
Hans-Jürgen ZirmeKoblenz sichert sich trotz niedriger Grundsteuer-Hebesätze Millionenförderung für Stadtentwicklung
Rheinland-Pfalz führte Ende 2022 neue Steuerkraftzahlen ein, um die Förderfähigkeit für Städtebaufördermittel zu bestimmen. Kommunen müssen nun diese Ausgleichssätze durch grundsteuerbasierte Einnahmen erreichen oder übertreffen, um Zuschüsse zu erhalten. Koblenz hat daraufhin seine eigene Steuerstruktur im Licht der neuen Vorschriften überprüft.
Im Dezember 2022 legte das Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes die maßgeblichen Ausgleichssätze fest. Diese Werte definieren die Mindesteinnahmen, die Gemeinden aus Grundsteuern erzielen müssen, um Fördergelder für die Stadtentwicklung beziehen zu können. Entscheidend ist dabei das Gesamtaufkommen – nicht die einzelnen Hebesätze.
Der Koblenzer Stadtrat beantragte im Juli 2023 eine Klärung der Richtlinien. Die Stadt ließ ein Rechtsgutachten erstellen, um zu prüfen, ob ihre Steuerpolitik den landesweiten Förderkriterien entspricht. Koblenz setzt zwar bei den Grundsteuer-Hebesätzen A und B unter den landesweiten Vorgaben an, gleicht dies jedoch durch einen erhöhten Gewerbesteuer-Hebesatz aus.
Die juristische Analyse von Prof. Dr. Steffen Lampert bestätigte die zentrale Bedingung: Eine Kommune erhält Fördermittel, wenn ihre gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen die Summe erreichen oder übersteigen, die sich bei Anwendung der Ausgleichssätze ergeben würde. Oberbürgermeister David Langner unterstützte diese Auslegung und betonte, dass nicht die Einzelhebesätze, sondern das Gesamteinnahmeaufkommen über die Förderwürdigkeit entscheide. Koblenz selbst erwirtschaftete 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen als der Ausgleichsrichtwert vorsah.
Die Landesbehörden haben die Förderregeln inzwischen präzisiert: Städte wie Koblenz können weiterhin Mittel beziehen, sofern ihr Gesamtaufkommen aus Grundsteuern die geforderte Höhe erreicht. Angesichts der starken Performance in diesem Bereich bleibt Koblenz trotz der niedrigeren Einzelhebesätze förderberechtigt.
