10 May 2026, 16:11

Hubig will gewalttätige Eltern von Umgangsrecht ausschließen können

Ein Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schwarzen Rand.

Hubig will gewalttätige Eltern von Umgangsrecht ausschließen können

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt schärfere Regeln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vor. Mit dem Plan sollen Familiengerichte gewalttätige Elternteile vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen können. Ziel der Initiative ist es, den rechtlichen Schutz für von Gewalt betroffene Familien zu stärken.

Wie Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, würde die Reformvorlage Richtern in Sorgerechtsverfahren klarere Befugnisse einräumen. Bisher müssen Gerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Umgangsrechte berücksichtigen – die neuen Regeln gehen jedoch weiter. Künftig könnten Richter temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen, wenn ein gewalttätiger Elternteil die körperliche Unversehrtheit des anderen bedroht.

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Auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche blieben möglich. Das Justizministerium betonte, dass es keine pauschalen Verbote geben werde – jeder Fall solle individuell geprüft werden. Im Mittelpunkt stehe, Kindern ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen und Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen.

Hubigs Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform des Familienrechts. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, bestehende Schutzlücken zu schließen und Gerichten präzisere Handlungsleitlinien an die Hand zu geben. Wann die Änderungen in Kraft treten könnten, steht laut Ministerium noch nicht fest.

Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Wende in der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte bedeuten. Opfer hätten dann stärkere rechtliche Möglichkeiten, sich und ihre Kinder vor gewalttätigen Partnern zu schützen. Die endgültige Entscheidung über den Entwurf hängt von weiteren parlamentarischen Beratungen ab.

Quelle