Hubig will Femizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant
Diethelm WeißHubig will Femizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen. Die geplante Änderung zielt darauf ab, dass Verbrechen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven begangen werden, künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Damit würden solche Straftaten mit deutlich strengeren Strafen belegt.
Aktuell sieht das deutsche Recht nur bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe vor, während Totschlag mit zeitlich begrenzten, festgelegten Haftstrafen geahndet wird – inklusive einer garantierten Entlassung. Zwar können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits jetzt als Mord verfolgt werden, doch in einigen Fällen wird durch das Vorbringen verminderter Schuldfähigkeit lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags erreicht.
Hubigs Vorschlag sieht vor, den Mordparagraphen explizit um Taten zu erweitern, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Ziel ist es, rechtliche Grauzonen zu beseitigen und sicherzustellen, dass Femizide und vergleichbare Verbrechen mit der höchsten möglichen Strafe geahndet werden.
Die Reform reagiert auf wachsende Forderungen nach klareren juristischen Definitionen in Fällen, in denen das Geschlecht eine entscheidende Rolle für das Tatmotiv spielt. Durch die Präzisierung des Strafgesetzbuchs will die Bundesregierung Schlupflöcher schließen, die es Tätern bisher ermöglichten, milderen Urteilen zu entgehen.
Sollte die Änderung verabschiedet werden, könnten Tötungen, die auf geschlechtsspezifischem Hass oder Vorurteilen beruhen, künftig als Mord verfolgt werden. Dies würde die Strafzumessung an die Schwere solcher Verbrechen anpassen und Opfern stärkeren rechtlichen Schutz bieten. Die Reform ist Teil eines Bestrebens, systematische Lücken in der Ahndung geschlechtsspezifischer Gewalt im deutschen Rechtssystem zu beheben.






