Grüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Gelbhaar
Die Grünen haben eine neue Satzung eingeführt, um sexuelle Belästigung in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Der Schritt erfolgt ein Jahr, nachdem eine interne Kommission die Behandlung eines prominenten Falls durch die Partei kritisiert hatte, in den der Politiker Stefan Gelbhaar verwickelt war.
Der Bericht der Kommission deckte gravierende Mängel im damaligen Ombudsverfahren auf. Darin hieß es, das Verfahren habe an klaren Definitionen und rechtstaatlichen Grundsätzen gefehlt, wodurch es für politische Zwecke instrumentalisiert werden konnte. Gelbhaar war infolgedessen nicht in der Lage, seine Verteidigung angemessen vorzubringen, und verlor schließlich seine Kandidatur als Direktbewerber im Berliner Bezirk Pankow für die Bundestagswahl 2021.
Nach den neuen Regeln werden die Beschwerdeausschüsse vorrangig auf die Vermittlung von Lösungen setzen, statt Sanktionen zu verhängen. Disziplinarmaßnahmen fallen stattdessen in den Zuständigkeitsbereich der parteiinternen Schiedsgerichte. Die Satzung enthält zudem Schutzmechanismen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
In Fällen, in denen Straftaten vorliegen könnten, werden Betroffene an externe Beratungsstellen verwiesen. Ihnen wird außerdem ihr Recht aufgezeigt, Anzeige zu erstatten. Ziel der Änderungen ist es, klare Trennlinien zwischen den parteiinternen Gremien und ihren jeweiligen Verfahren zu ziehen.
Die neue Satzung soll die bisherigen Defizite der Partei bei der Bearbeitung von Belästigungsvorwürfen beheben. Sie führt strukturierte Prozesse für Mediation, Disziplinarmaßnahmen und externe Unterstützung ein. Die Reformen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, die den Fall Gelbhaar untersucht hatte.
