Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Conrad PechelGericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel verboten, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Mit dem Urteil wird dem Magazin untersagt, die Behauptung aufzustellen, Ulmen habe künstlich erzeugte Fake-Pornografie erstellt oder verbreitet. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden Wendepunkt in der anhaltenden juristischen und öffentlichen Debatte um den Fall dar.
Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Der Spiegel daran hindert, die Vorwürfe zu wiederholen, Ulmen habe Deepfake-Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, produziert und verbreitet. Die Richter sahen keine ausreichenden Beweise für diese Anschuldigungen. Zudem untersagten sie dem Magazin, Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail zwischen Ulmen und seinem Anwalt zu veröffentlichen, da diese als Teil seines geschützten Privatlebens eingestuft wurde.
Das Magazin darf weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Gewalt vorwirft. Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt.
Das Urteil hat auch politische Kreise auf den Plan gerufen. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang fordern schärfere Regulierungen zum Missbrauch von KI. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gehört zu den konservativen Stimmen, die sich für eine verpflichtende Klarnamenpflicht im Internet einsetzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ verschärfen zu wollen.
Für Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann zielt die Entscheidung darauf ab, die öffentliche Diskussion wieder ins Gleichgewicht zu bringen und weitere Vorverurteilungen ihres Mandanten zu verhindern.
Die einstweilige Verfügung beschränkt, was Der Spiegel über Ulmens angebliche Verstrickung in den Deepfake-Skandal berichten darf. Gleichzeitig drängen Politiker auf gesetzliche Reformen, um KI-Missbrauch einzudämmen. Während die Staatsanwaltschaft Potsdam die Ermittlungen fortsetzt, unterstreicht das Gerichtsurteil den Schutz privater Kommunikation.






