Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Medikamenten-Plattformen
Hans-Jürgen ZirmeGericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit fragwürdigen Medikamenten-Plattformen
Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit der Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Plattformen auf, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben. Die Entscheidung unterstreicht die wachsenden Bedenken gegenüber unzulässigen Marketingpraktiken in der Pharmabranche. Sowohl Apotheken als auch Online-Dienste sehen sich nun einer strengeren Prüfung der bestehenden Werbeverbote ausgesetzt.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren dürfen, die verschreibungspflichtige Arzneimittel bewerben. Ein solcher Dienst, DoktorABC, verstieß dem Urteil zufolge gegen Werberegeln, indem er gezielt Patienten mit krankheitsspezifischen Medikamentenwerbungen ansprach. Das Gericht betonte, dass Apotheken selbst dann in der Verantwortung stehen, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben – solange dort illegale Werbung geschaltet wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits zuvor klargestellt, dass Werbebeschränkungen für alle verschreibungspflichtigen Medikamente gelten – unabhängig davon, ob Einzelprodukte oder ganze Wirkstoffgruppen beworben werden. Aktuell sind Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Lifestyle-Produkte mit medizinischem Bezug sowie medizinisches Cannabis weitgehend verboten. Dennoch arbeiten viele Apotheken weiterhin mit Online-Diensten zusammen, die gegen diese Vorschriften verstoßen.
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnte, dass Apotheken ihre Partnerschaften sorgfältig überprüfen müssen. Wer sich nicht deutlich von rechtswidrigen Plattformen distanziere, riskiere rechtliche Konsequenzen – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Die AKNR kündigte an, das aktuelle Urteil zu prüfen und weiter gegen illegale Geschäftsmodelle vorzugehen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die freie Apothekenwahl der Patienten. Das Gericht urteilte, dass Plattformen, die Patienten gezielt zu bestimmten Apotheken lenken, das Prinzip der freien Auswahl untergraben. Diese Praxis gilt nun als weiterer Verstoß gegen pharmazeutische Vorschriften.
Das Urteil setzt Apotheken unter Druck, die Rechtmäßigkeit ihrer digitalen Kooperationen zu überprüfen. Wer mit Plattformen zusammenarbeitet, die verschreibungspflichtige Medikamente bewerben, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Lizenzentzug. Die nächsten Schritte der AKNR dürften maßgeblich beeinflussen, wie Apotheken und Online-Dienste künftig im Rahmen des Gesetzes agieren.






