Gericht kippt deutsche Grenzkontrollen zu Luxemburg als rechtswidrig
Hans-Jürgen ZirmeGericht kippt deutsche Grenzkontrollen zu Luxemburg als rechtswidrig
Ein deutsches Gericht hat eine Personenkontrolle an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Das Urteil folgt auf einen Fall, bei dem ein Reisender im Juni 2025 von der Bundespolizei auf der Autobahn A8 angehalten worden war. Das Gericht stellte fest, dass die Kontrolle gegen EU-Vorschriften gemäß dem Schengener Grenzkodex verstieß.
Der Vorfall ereignete sich, als der Kläger – auf dem Weg mit einem Reisebus von Luxemburg nach Saarbrücken – einer zufälligen Identitätsüberprüfung unterzogen wurde. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied später, dass die Kontrolle unrechtmäßig war, da Deutschland die innerstaatlichen Grenzkontrollen ohne ausreichende Begründung verlängert hatte.
Die Kontrollen, die vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 durchgeführt wurden, wurden als nicht konform mit dem EU-Recht eingestuft. Die Behörden konnten keine ausreichenden Beweise vorlegen, dass die Lage die im Schengener Grenzkodex (Artikel 25) geforderten "außergewöhnlichen Umstände" erfüllte. Zudem urteilte das Gericht, dass der Bundespolizei eine belastbare Faktengrundlage für die Einschätzung einer möglichen Gefahr fehlte und sie damit ihre Ermessensspielräume überschritten habe.
Nach EU-Recht sind Personenkontrollen nur zulässig, wenn Grenzkontrollen rechtmäßig wieder eingeführt oder verlängert wurden. Da Deutschland diese Voraussetzungen nicht erfüllte, erklärte das Gericht die Kontrolle für ungültig. Gegen das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.
Das Urteil bestätigt, dass die Verlängerung der Grenzkontrollen zwischen Luxemburg und Deutschland rechtswidrig war. Ohne ausreichende Dokumentation einer akuten Bedrohung verstießen die Kontrollen gegen die Schengen-Regeln. Betroffene Reisende könnten nun Anspruch auf rechtliche Schritte haben.






