Gericht gibt AfD gegen Linkspartei recht: Beleidigungen und unbewiesene Vorwürfe verboten
Hans-Jürgen ZirmeGericht gibt AfD gegen Linkspartei recht: Beleidigungen und unbewiesene Vorwürfe verboten
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten über Vorwürfe der Verspottung während einer Landtagssitzung gegen die Linkspartei entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen nicht beweisen konnte und damit unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen AfD-Politiker eingegriffen hat.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein erbitterter Wortwechsel im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Mitglieder hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Der Konflikt war eskaliert, nachdem Bruhn, der an Parkinson erkrankt ist, 13 AfD-Abgeordnete beschuldigt hatte, seine Erkrankung während einer Sitzung lächerlich gemacht zu haben. Daraufhin reichten die AfD-Politiker eine einstweilige Verfügung gegen eine Pressemitteilung der Linkspartei ein, in der Formulierungen wie „politische und menschliche Arschlöcher“ verwendet worden waren.
Das Gericht gab der Beschwerde der AfD teilweise statt und untersagte der Linkspartei, Teile der Erklärung erneut zu veröffentlichen. Die Richter betonten, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen. Zudem zweifelten sie die Vorwürfe der Linkspartei an, da es an Zeugen mangle.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schlemeudern“. Das Gericht urteilte schließlich, dass die Linkspartei ihre Anschuldigungen nicht hinreichend belegt habe und die AfD-Abgeordneten dadurch unrechtmäßig in ihrem Ruf geschädigt worden seien.
Die Entscheidung verbietet der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Gleichzeitig setzt sie eine Grenze, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie als Ehrverletzung gewertet wird. Die betroffenen AfD-Politiker haben damit rechtlichen Schutz vor weiteren Vorwürfen erlangt.






