20 April 2026, 04:12

Gericht blockiert Einsicht in Stasi-Akten zu Angela Merkel – und begründet es überraschend

Offenes Buch mit einer Deutschlandkarte und begleitendem Text auf einer schwarzen Oberfläche.

Gericht blockiert Einsicht in Stasi-Akten zu Angela Merkel – und begründet es überraschend

Ein in Berlin ansässiger Autor ist mit einer Klage auf Einsicht in Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und begründete dies damit, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass Merkel von der DDR-Geheimpolizei eine Sonderbehandlung erfahren habe. Die Entscheidung folgt auf einen Streit darüber, ob solche Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand der Antrag des Autors auf Herausgabe aller Stasi-Dokumente, die sich auf Merkel beziehen. Der Schriftsteller wollte das Material für ein Buch nutzen, das die Beziehungen zwischen DDR-Institutionen und der Geheimpolizei untersucht. Die Bundesarchive erklärten jedoch, es gebe keine "freigabefähigen Akten" über Merkel.

Das Gericht stellte fest, dass Merkel während der aktiven Zeit der Stasi kein öffentliches Amt innehatte. Als sie 1990 zur politischen Figur aufstieg, war die Behörde bereits im Auflösungsprozess. Die Richter urteilten zudem, dass das Stasi-Unterlagengesetz den Zugang zu den Akten regelt und dabei das Recht auf Privatsphäre gegen das öffentliche Interesse abwägt.

Trotz der Abweisung bleibt dem Kläger die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Eine weitere Beschwerde könnte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht werden.

Das Urteil bestätigt, dass unter geltendem Recht keine Stasi-Akten über Merkel freigegeben werden. Der Fall unterstreicht die strengen Bedingungen, die für den Zugang zu historischen Unterlagen aus der DDR gelten. Weitere rechtliche Schritte hängen nun davon ab, ob der Autor Berufung einlegt.

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