EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Francesco SchenkEU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zum Verkauf des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH eingeleitet. Dieser Schritt folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, das die frühere Genehmigung der Kommission für den Verkauf für nichtig erklärte.
Der Gerichtshof entschied, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren zum Vergabeverfahren hätte einleiten müssen. Dies führte nun zu der neuen Untersuchung, die klären soll, ob der Verkauf mit den EU-Beihilferegeln vereinbar war.
Im Rahmen der Ermittlungen wird geprüft, ob die Verkaufsentscheidung dem deutschen Staat zuzurechnen ist. Zudem wird überprüft, ob das Vergabeverfahren transparent, diskriminierungsfrei und ohne Auflagen durchgeführt wurde. Unter der Lupe stehen auch Vorwürfe zusätzlicher staatlicher Beihilfen an Capricorn nach der Vergabe, darunter ein reduzierter Kaufpreis und gestundete Zahlungen.
Als staatliche Beihilfe gilt eine Maßnahme, bei der staatliche Mittel eingesetzt werden, um einem Unternehmen einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Solche Beihilfen dürfen den Wettbewerb nicht verfälschen oder den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Die Kommission kann das Vorliegen eines Vorteils ausschließen, wenn der Verkauf im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens erfolgte.
Deutschland und andere beteiligte Parteien können nun im Rahmen der Untersuchung Stellungnahmen abgeben. Die Einleitung des Verfahrens sagt nichts über das endgültige Ergebnis voraus. Die Ermittlungsergebnisse werden zeigen, ob der Verkauf und die anschließenden finanziellen Regelungen gegen EU-Recht verstoßen haben.
