Deutschland verpasst EU-Frist für mehr Gehaltstransparenz und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Conrad PechelDeutschland verpasst EU-Frist für mehr Gehaltstransparenz und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung neuer Gesetze zur Gehaltstransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorgaben bis Montag, den 10. Juni 2026, in nationales Recht überführen müssen. Nun könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz zielt darauf ab, Ungleichheiten bei der Bezahlung zu bekämpfen, indem Unternehmen verpflichtet werden, Gehaltsinformationen offenzulegen. Nach den neuen Regeln müssen Arbeitgeber künftig Gehaltsspannen für Einstiegspositionen in Stellenausschreibungen angeben. Zudem ist es ihnen untersagt, Bewerber:innen nach ihren vorherigen Einkünften zu fragen.
Beschäftigte erhalten das Recht, Durchschnittsgehälter für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen regelmäßig Berichte über ihre genderbezogene Lohnlücke veröffentlichen. EU-weit liegt der aktuelle Gender-Pay-Gap bei 11,1 Prozent, in Deutschland verdienen Frauen im Schnitt jedoch 15,6 Prozent weniger pro Stunde als Männer.
Durch die Verzögerung beginnen die ersten Berichtspflichten in Deutschland erst im Juni 2028. Die Bundesregierung plant nun, die Richtlinie Anfang 2027 umzusetzen – deutlich später als ursprünglich vorgesehen.
Die versäumte Frist macht den Weg für ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission frei. Sollten die neuen Regeln durchgesetzt werden, müssen Unternehmen künftig mehr Gehaltstransparenz schaffen und regelmäßig über Lohnunterschiede berichten. Die Änderungen sollen die Bezahlungsungleichheit zwischen Männern und Frauen am Arbeitsplatz verringern.






