dbb wirft Bundesregierung verfassungswidrige Gehaltsreform für Beamte vor
Diethelm Weißdbb wirft Bundesregierung verfassungswidrige Gehaltsreform für Beamte vor
Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat scharfe Kritik an den geplante Gehaltsreformen der Bundesregierung für Bundesbedienstete geübt. Zwar begrüßt der Verband Teile des Entwurfes, bezeichnet zentrale Passagen jedoch als „verfassungswidrig“ und fordert dringende Nachbesserungen. Im Mittelpunkt des Streits stehen Einkommensungleichheiten, Besoldungsstufen sowie die Berücksichtigung von Partnereinkommen bei der Gehaltsberechnung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Reformplan vorgelegt, der höhere Einstiegsgehälter für neue Beamte vorsieht. Demnach sollen Berufsanfänger künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe eingruppiert werden. Der dbb wirft dem Entwurf jedoch vor, in mehreren Punkten rechtliche Maßstäbe zu verfehlen.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die B-Besoldung für Führungskräfte. Dobrindts Plan sieht für diese Gruppe geringere Erhöhungen vor als für Beschäftigte in der A-Besoldung. Der dbb verweist auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die gegen die „Differenzierungsregel“ verstoße – eine Vorgabe, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen garantieren soll. Der Verband besteht auf eine Korrektur dieses Mangels.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abschaffung des „Alleinverdienerprinzips“. Der Entwurf unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein zusätzliches Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr. Der dbb lehnt dies als ungerecht ab und argumentiert, das Einkommen des Partners liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“. Das Innenministerium hat bisher keine Stellung zu den Kritikpunkten an der B-Besoldung genommen.
Die rechtlichen Bedenken des dbb stützen sich auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das eine Vergütung nach Leistung vorsieht, und die Differenzierungsregel, die klare Abgrenzungen zwischen den Besoldungsstufen sicherstellen soll. Der Verband fordert eine umfassende Überprüfung der Reformpläne, bevor diese weiterverfolgt werden.
Mit seiner Intervention setzt der dbb die Regierung unter Zugzwang, den Gesetzentwurf nachzubessern. Ohne Anpassungen bei den Abständen in der B-Besoldung und der Annahme über Partnereinkommen drohten verfassungsrechtliche Klagen, warnt der Verband. Die bisherige Schweigsamkeit des Innenministeriums lässt den Ausgang der Debatte vorerst offen.






