Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Hans-Jürgen ZirmeBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Reiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es fast 240 Euro an eine gefälschte Website für Reisegenehmigungen verloren hätte. Die beiden hatten versucht, eine Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen, die seit Anfang 2025 für Reisen ins Vereinigte Königreich Pflicht ist. Nach der rechtzeitigen Entdeckung des Betrugs erstatteten sie Online-Anzeige bei der Polizei.
Das Paar begann den Antrag, nachdem es die Website über eine Internetsuche gefunden hatte. Es gab persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein – in der Annahme, es handele sich um das offizielle Portal. Doch bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro – weit über der eigentlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte die Karte daraufhin vorsorglich. Die Behörden bestätigten später, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung eingereicht werden müssen: https://www.gov.uk/eta.
Die Verbraucherzentrale Deutschland warnte seitdem Reisende eindringlich, Websites genau zu prüfen. Betrüger ahmen oft offizielle Seiten nach, um Geld und persönliche Daten zu stehlen.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die Bielefelder einen finanziellen Schaden. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit Drittanbieter-Websites bei der Beantragung von Reisedokumenten verbunden sind. Die offiziellen Hinweise betonen, ausschließlich die bezeichnete Plattform der britischen Regierung für ETAs zu nutzen.






