BGH wehrt Verbrenner-Verbot ab: Mercedes und BMW atmen auf
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat Klagen abgewiesen, die Mercedes-Benz und BMW den Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach November 2030 untersagen sollten. Das am 2. März 2026 ergangene Urteil wies die Forderungen der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) zurück, die ein früheres Ende für den Verkauf von Benzin- und Dieselautos erzwingen wollte. Beide Automobilhersteller begrüßten die Entscheidung als Sieg für die Rechtssicherheit in der Branche.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte damit frühere Gerichtsurteile gegen die Klagen der DUH. Die Umweltlobby hatte argumentiert, dass Mercedes-Benz und BMW an individuelle CO₂-Budgets gebunden sein sollten, um ihre Emissionen zu begrenzen. Doch das Gericht urteilte, dass solche Budgets rechtlich nicht einzelnen Unternehmen zugewiesen worden seien.
Die Richter betonten, dass die Festlegung von Emissionsgrenzen oder ein Verbot von Verbrennungsmotoren in die politische und nicht in die richterliche Zuständigkeit falle. Damit bleibt das von der EU geplante Auslaufdatum für Benzin- und Dieselneuwagen im Jahr 2035 unberührt – ebenso wie die weitere Klimapolitik Deutschlands für den Automobilsektor. Die Entscheidung stellt sicher, dass Gesetzgeber und nicht Gerichte über Art und Zeitpunkt solcher Übergänge entscheiden.
Sowohl BMW als auch Mercedes-Benz zeigten sich erleichtert über das Urteil. Sie bezeichneten es als wichtige Bestätigung der Rechtssicherheit für Unternehmen in Deutschland.
Mit dem Richterspruch entfällt die akute Gefahr gerichtlicher Verbote für den Verkauf von Verbrennerfahrzeugen bei den beiden Konzernen. Zudem wird klargestellt, dass Emissionsziele und Auslaufpläne weiterhin durch politische Prozesse und nicht durch juristische Auseinandersetzungen gestaltet werden. Das Urteil lässt die EU-weite Frist von 2035 für das Ende des Verkaufs neuer Benzin- und Dieselautos vorerst unverändert bestehen.






