BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über ihre Bonität wissen dürfen
Diethelm WeißBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über ihre Bonität wissen dürfen
Ein Rechtsstreit über das Bonitätsbewertungssystem der Schufa hat nun den höchsten deutschen Gerichtshof erreicht. Fünf Kläger werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend zu erklären, wie die Bonitätsscores berechnet werden und welche Daten dabei einfließen. Im Kern geht es um die Transparenzpflichten nach den GDPR-Regeln für automatisierte Entscheidungen.
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte kürzlich, dass die aktuellen Auskünfte der Schufa unzureichend seien. Diese Entscheidung hat den Fall nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht. Das Gericht muss nun klären, ob die bisherigen Angaben der Schufa den GDPR-Anforderungen genügen und ob Verbraucher ein Recht auf detailliertere Informationen über ihre Scores haben.
Die Schufa führte im März ein neues Bewertungsmodell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf klar definierte Kriterien nutzt. Das System ermöglicht es Verbrauchern, nachzuvollziehen, welche Faktoren ihre Bonität beeinflussen, und diese weitgehend selbst zu überprüfen. Bis Ende 2028 soll das alte Modell vollständig durch das neue System ersetzt werden.
Die Kläger fordern jedoch tiefere Einblicke in die Berechnungslogik. Die Schufa betont, dass ihre aktuellen Angaben bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Rechtsstreit zeigt die Spannung zwischen algorithmischer Transparenz und Verbraucherrechten auf.
Das Urteil des BGH wird die Transparenzpflichten nach der GDPR für automatisierte Entscheidungsprozesse präzisieren. Es könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie datenbasierte Bewertungen künftig gehandhabt werden. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Schufa Verbrauchern künftig detailliertere Erklärungen liefern muss.






