Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Francesco SchenkAutor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet aus dem Jahr 2020 zu einer Strafe verurteilt worden war. Das Verfahren wurde nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs im öffentlichen Interesse eingeleitet – ohne eine formelle Anzeige von Amthor selbst. Das Urteil hat die Debatte neu entfacht, ob das Gesetz Politiker schützt oder die Meinungsfreiheit einschränkt.
Der Streit begann vor vier Jahren, als der Autor die Beleidigung in den sozialen Medien veröffentlichte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung untergrabe Amthors öffentliche Arbeit, woraufhin ein Strafbefehl über 90 Tagessätze verhängt wurde. Solche Bescheide, die ohne richterliche Prüfung erlassen werden, regeln mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland.
Der Autor focht die Strafe vor Gericht an und setzte sich schließlich durch. Trotz des Sieges bleibt er besorgt über die weiteren Auswirkungen von Paragraf 188 und behauptet, das Gesetz schüre eher Hass gegen Politiker, als ihn einzudämmen. Die Vorschrift ermöglicht es, Beleidigungen gegen Amtsträger auch dann zu verfolgen, wenn kein Strafantrag gestellt wurde.
Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat die Regelung kritisiert. Der Autor fordert nun deren Abschaffung oder zumindest eine grundlegende Reform und warnt davor, dass normale Bürger unter dem aktuellen System ungerechten Sanktionen ausgesetzt sein könnten.
Das Urteil setzt ein Präzedenz für ähnliche Fälle nach Paragraf 188. Der Freispruch des Autors unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen freier Meinungsäußerung und dem rechtlichen Schutz öffentlicher Personen. Unterdessen dauert die Diskussion über die Zukunft des Gesetzes an, wobei Kritiker auf Änderungen drängen, um Missbrauch zu verhindern.






