30 March 2026, 22:13

"Achse des Guten" unter Ermittlungen: Wann wird historische Berichterstattung strafbar?

Titelseite einer deutschen Zeitung vom 18. September 1914 mit einem Schwarz-Weiß-Porträt eines Mannes im Anzug und Krawatte, mit der Überschrift 'Deutsches Reichstag, Bd. 1, Nr. 1'.

"Achse des Guten" unter Ermittlungen: Wann wird historische Berichterstattung strafbar?

Der konservative Online-Blog Achse des Guten steht nun unter Untersuchung der deutschen Behörden. Das Verfahren folgte einer Beschwerde über einen Artikel, in dem ein historischer Slogan zitiert wurde, der mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht wird. Die Behörden bestätigten, dass der Fall aktiv bearbeitet wird, gaben jedoch nur wenige Details bekannt.

Die Ermittlungen begannen nach der Veröffentlichung eines Artikels mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" im Mai 2024. Der Beitrag enthielt einen Auszug aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner, in dem der Slogan "Alles für Deutschland" verwendet wurde. Ein namentlich nicht bekannter Leser meldete den Artikel bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle mit Verbindungen zum Bundeskriminalamt (BKA). Der Fall wurde anschließend an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet, bevor er bei der Staatsanwaltschaft Augsburg landete.

Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht strafbar, wenn sie zu Bildungs- oder historischen Berichterstattungszwecken erfolgt. Die Redaktion des Blogs behauptet, die Behörden hätten nur vage reagiert und lediglich bestätigt, dass ein Verfahren läuft. Es ist nicht das erste Mal, dass der Slogan juristische Konsequenzen nach sich zieht: 2024 wurde der AfD-Politiker Björn Höcke zweimal wegen der Verwendung des Spruchs in Reden zu Geldstrafen verurteilt.

Achse des Guten wurde 2004 vom ehemaligen Der Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet. Die Plattform bezeichnet sich selbst als liberal-konservativ, stand in der Vergangenheit jedoch bereits wegen ihrer Inhalte in der Kritik.

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Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt ungewiss. Die Behörden haben noch nicht mitgeteilt, ob Anklage erhoben wird oder ob der historische Kontext des Artikels ihn vor rechtlichen Konsequenzen schützt. Der Fall wirft erneut die Debatte über Meinungsfreiheit und die Grenzen der Berichterstattung über umstrittene Symbole in Deutschland auf.

Quelle