A39-Ausbau: Gerichtsurteil entscheidet über Fortsetzung der Bauarbeiten
Hans-Jürgen ZirmeA39-Ausbau: Gerichtsurteil entscheidet über Fortsetzung der Bauarbeiten
Entscheidung zur A39-Ausbau könnte nächste Woche fallen
Die lang erwartete Entscheidung über den Ausbau der Autobahn A39 könnte bereits am kommenden Dienstag fallen. Ein Gerichtsurteil soll klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt hatte sich aufgrund von Klagen und verfahrensrechtlichen Schritten immer wieder verzögert.
Der Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegt seit Jahren auf Eis. 2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen das Vorhaben eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied zunächst zugunsten der Kläger, woraufhin im Dezember 2020 eine Planergänzung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.
Ein mündlicher Verhandlungstermin im BUND-Prozess war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Die Umweltschutzorganisation reichte 2024 eine weitere Klage ein, die noch nicht entschieden ist. Das anstehende Urteil könnte nun darüber entscheiden, ob die Arbeiten am südlichen Abschnitt von Wolfsburg bis Ehra im Norden des Landkreises Gifhorn beginnen können.
Nach Fertigstellung wird die A39 Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz am Tappenbecker Moor vorgesehen.
Die Gerichtsentscheidung in der kommenden Woche wird die Zukunft des A39-Ausbaus maßgeblich prägen. Bei einer Genehmigung können die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn voranschreiten. Das Ergebnis wird auch Auswirkungen auf den Zeitplan für das gesamte Autobahnprojekt haben.






